Wählen Sie eine Kanzlei aus:

Rechtsanwalt Auffenberg

Rechtsanwalt Stefan Auffenberg mahnt im Namen folgenden Rechteinhabers ab:

Purzel Video GmbH, Industriestraße 69a, 98669 Veilsdorf
Abgemahnt wird Filmmaterial, insbesondere folgende Werke:
Abgemahnt Wegen Frigidität
Besoffen Durchgevögelt 2
Große Titten Enge Votzen
Ich Bin Jung Und Brauche Das Geld
Japan Girls Style
Masturbation Hart
Wiesnmuschis Sperma

Dabei wird von den Abgemahnten
die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung,
die Löschung des Filmmaterials
sowie die Zahlung einer Pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 495,00 € pro Film

gefordert.

Die Abmahnschreiben enthalten in der Regel eine Seite mit der Überschrift „Informationsblatt zur zivilrechtlichen Haftung“, welches zunächst einen Appell an die Vernunft enthält. Sodann werden die Ansprüche der Rechteinhaber erneut dargelegt. Weiterhin wird auf die so genannte Störerhaftung des Anschlussinhabers hingewiesen, wenn Dritte die urheberrechtsverletzende Handlung vorgenommen haben.
Es wird erneut auf die Frist hingewiesen und darauf, dass mit der Abgabe der Unterlassungserklärung und der Zahlung der Vergleichssumme alle Ansprüche des Rechteinhabers erledigt sind.

In der Vergangenheit wurde regelmäßig eine Vergleichssumme von 607,00 € gefordert, nunmehr werden nur noch 495,00 € gefordert. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus eine Schadensersatzsumme von 395,00 € sowie Kosten von 100,00 € für die Ermittlung des Anschlussinhabers und die Rechtsanwaltskosten.
Für die Erfüllung der Zahlungsforderung und die Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird üblicherweise eine Frist von 10 Tagen gesetzt, bei deren fruchtlosem Ablauf die gerichtliche Geltendmachung der bezeichneten Ansprüche in Aussicht gestellt wird.

Sollten Sie eine solche Abmahnung von Rechtsanwalt Auffenberg erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Beratung zur Verfügung. Zum Schutz Ihrer Rechte kann grundsätzlich eine modifizierte Unterlassungserklärung durchgesetzt und der geforderte Vergleichsbetrag mindestens deutlich gesenkt werden.

Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe mahnt im Namen folgenden Rechtsinhabers ab:

Anis Mohamed Ferchichi (Bushido)

Abgemahnt werden Tonaufnahmen von Bushido auf Alben und verschiedenen Samplern.

Dabei wird von den Abgemahnten folgendes
die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung,
die Löschung des Tonmaterials
sowie die Zahlung einer Pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 350,00 € - 700,00 € pro Film
gefordert.

Die Abmahnschreiben enthalten in der Regel einen Hinweis auf die so genannte Störerhaftung. Es wird also dargelegt, dass der Anschlussinhaber auch dann zu haften habe, wenn er die Urheberrechtsverletzung nicht selbst vorgenommen hat. Um dies zu untermauern werden dazu verschiedene Entscheidungen zitiert, allerdings nur solche, die in weitem Umfang eine solche Haftungsrechtliche Verantwortung des Anschlussinhabers annehmen. Jedoch gibt es einige Gerichte, die in Ihren Entscheidungen dieser Ausweitung einer Störerhaftung entgegengetreten sind. Eine Haftung des Anschlussinhabers für das Verhalten Dritter ist also keinesfalls eindeutig zu bejahen.

In den Schreiben wird zudem auf die Wortmarke „Bushido“ hingewiesen. Diese ist jedoch irrelevant, da allein urheber- nicht hingegen markenrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Diese Ausführungen erscheinen daher einzig Einschüchterungstaktik zu sein.

Weiterhin wird in den Schreiben ausführlich auf die Lizenzgebühr eingegangen, womit die enorme Höhe des Schadensersatzanspruchs bekräftigt werden soll.

Im Rahmen der Ausführungen über die Anwaltskosten wird auf § 97 a Abs 2 UrhG, wonach die Rechtsanwaltskosten in einfach gelagerten Fällen bei unerheblichen Rechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100,00 € begrenzt sind, eingegangen und knapp dargelegt, warum dieser nicht anwendbar sei. Angesichts einer einzigen abgemahnten Tonaufnahme und der Tatsache, dass es sich bei den Abmahnschreiben um ein reines zusammenfügen von Textbausteinen handelt, stellt sich durchaus die Frage, ob diese Norm Anwendung finden kann. Derart pauschal, wie es in den Schreiben geschieht, lässt sich die Anwendbarkeit von § 97a Abs.2 UrhG jedenfalls nicht verwerfen. Vielmehr bedarf es einer sorgfältige Prüfung in jedem Einzelfall.

Für die Erfüllung der genannten Forderungen wird in der Regel eine Frist von 10 Tagen gesetzt, bei deren fruchtlosem verstreichen die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche in Aussicht gestellt wird.

Sollten Sie ein solche Abmahnung durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Zum Schutz Ihrer Rechte kann grundsätzlich eine modifizierte Unterlassungserklärung durchgesetzt und der geforderte Vergleichsbetrag mindestens deutlich gesenkt werden. Da wir bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten haben, hilft uns unsere Erfahrung um Sie bestmöglich zu vertreten.

C-S-R Rechtsanwaltskanzlei

Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei mahnt im Namen folgender Rechteinhaber ab:

Purzel Video GmbH Industriestraße 69a, 98669 Veilsdorf
Fraserside Holdings Ltd., Thessalonikis St., 3025 Limassol
Gedast GmbH Rauentalerstraße 22/1, 76437 Rastatt
GMV Media GmbH & Co. KG, Südstraße 27, 74374 Zaberfeld - Ochsenburg
John Thompson Productions, Leopoldstraße 82, 80802 München
Purzel Vidoe GmbH Industriestraße 69a, 98669 Veilsdorf
OFTLY GOLDWIN GmbH, Filbingstr. 2, 5330 Fuschl am See
Z-Faktor Medien, Manfred Zeh, Gannertshofener Straße 14 e, 89257 Illertissen


Abgemahnt wird Filmmaterial, insbesondere folgende Werke:

Purzel Video GmbH
Abgemahnt wegen Frigidität 1
Abgemahnt wegen Frigidität 2
Amateur-Piss
Amateur-Pissen 3
Anal-Qual Nr. 13
Bärenjäger 3
Best Of Bikinimädchen
Best Of Lesbo -Teenys
Best of LesboTeeny´s 9
Bikinimädchen
Casting + Fotzenspiel
Dicke Lippen – Kleine Löcher
Dicke Lippen, kleine Löcher 13
Elegant Lolitas 1
Elegant Lolitas 2
Elegant Lolitas 3
Fotzenfasching
Gewichste Muschis
Gewichste Muschis 3
Giant Lips (oiled) fucked
Gipsy Girls Drunken hard Fuck
Gonzo-Aktion 5
Gothic-Lolitas
Gothic Lolitas 3
Gothic Lolitas 7
Gothic Lolitas 8
Große Schamlippen
Große Schamlippen 4
Große Schamlippen 5
Große Schamlippen 6
Große Schamlippen 7
Große Titten, enge Fotzen 2
Große Titten, enge Fotzen 3
Große Titten, enge Fotzen 4
Ich Bin Jung Und Brauche Das Geld!
Ich Brauche Geld – Purzel hilft!
Jacke Hammers Fötzchenparade
Japan Girls Style
Japan Girls Style 2
Japan Girls Style 3
Jubiläumsmuschis 3 Elitegirls
Masturbation
Masturbation hart
Masturbation Hart 3
Purzel Video Trailer 1
Purzels Triangel
Purzels Triangel 2
Schlafend Gefickt 1
Schlafend gefickt 4
Sleeping Girls 4
Sleeping Girls 5
Sommerträume Junger Mädchen
Titten-Teenys

Private (Fraserside)
Bisexual Office
Big Booty Latinas
Cum To Daddy
Euro Chicks love 2 Dicks
Fuck My Big Boobs

GMV Media
Extrem Gang-Bang
Fuck and Dance 25
Fuck and Dance 27 Susi für euch alle
Fuck and Dance 28
Fuck and Dance 31
Hausgemacht Folge 2
Mega-Fist – Gefistete SF
Nebenan 23
Nebenan 24
Nebenan 25
Nebenan 26
Obsession – Bückstück
Obsession – Fotzen-Tour
Ohne Höschen 13
Ohne Höschen 14
Ohne Höschen 15
Ohne Höschen 16
Ohne Höschen 17
Private Lustschweine – mein erstes Mal mit Onkel Tom
Private Lustschweine – Pissorgie
Private Lustschweine – Analspalten f. und w.
Private Lustschweine – E. Arschfotzen e. G.
Private Lustschweine – Sabrinas warme Dusche
Private Lustschweine – Madeleine mit den Mega Möpsen

John Thompson
DEM – Sperma Casting
DEM – Wer feiert kann auch schlucken

Goldwin
DP Happy Hour
Gang Bang (30. Geb. von Pamela Butt)
Perfekt Lesbisch
Sex mit Wanessa Bismarck
Über 40 - Vollgepisst

Z-Faktor
Gyno-X Nr. 47
Abnorm: Small Pissing Cunts

Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen, die streitgegenständlichen Filmwerke in Internettauschbörsen zum Download angeboten und damit gegen §§16, 19a UrhG verstoßen zu haben.

Sodann wird von den Abgemahnten
die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung,
die Löschung des Filmmaterials
sowie die Zahlung einer Pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 650,00 € pro Film

gefordert.

Zur Erfüllung der Zahlungsaufforderung und Abgabe der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird üblicherweise eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Für den Fall des fruchtlosen Ablaufs der genannten Frist wird die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche in Aussicht gestellt.

Die Abmahnschreiben enthalten in der Regel einen kurzen Hinweis darauf, dass der Anschlussinhaber zu haften habe, selbst wenn er selbst die Handlung möglicherweise gar nicht vorgenommen hat.

Bezüglich der Rechtsanwaltskosten findet sich keinerlei Hinweis auf § 97a Abs. 2 UrhG, vielmehr wird nach Nennung eines Streitwerts von 30.000 € pro angebotener Datei ein Betrag von 1005,40 € angesetzt. Ein möglicher Schadensersatz wird nicht beziffert.

Sollten auch Sie eine Abmahnung im Auftrag der Purzel-Video GmbH erhalten haben, so stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Da wir bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten haben, hilft uns unsere Erfahrung um Sie bestmöglich zu vertreten. Zum Schutz Ihrer Rechte kann grundsätzlich eine modifizierte Unterlassungserklärung durchgesetzt und der geforderte Vergleichsbetrag mindestens deutlich gesenkt werden.

Denecke von Haxthausen & Partner

Die Rechtsanwaltskanzlei Denecke von Haxthausen & Partner mahnt im Namen folgender Rechteinhaber ab:

DigiProtect GmbH, Krögerstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Kunstflug Entertainment GmbH, Blumenstraße 36a, 22301 Hamburg


Abgemahnt wir Tonmaterial unter anderem folgender Künstler:

Milow
Michael Mind
Frauenarzt & Manny Marc
Marius Müller-Westernhagen

Dabei wird von den Abgemahnten
die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung,
die Löschung des Filmmaterials
sowie die Zahlung einer Pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 480,00 (DigiProtect) pro Titel bzw.,680,00 € pro Album (Kunstflug Entertainment)
gefordert.

In den Abmahnschreiben findet sich neben dem Hinweis auf die Lizenzanalogie und einer kurzen Ablehnung des § 97 a Abs.2 UrhG (Begrenzung der Anwaltskosten auf 100 €) keine weitere Ausführung zur Höhe eines Schadensersatzes oder dazu, wie dieser sich zusammensetzt. Auch wird nicht deutlich, wie der pauschale Vergleichsbetrag zustande kommt.

Zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Vergleichssumme wird üblicherweise eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung oder Abgabe der Unterlassungserklärung wird die gerichtliche Durchsetzung der genannten Ansprüche in Aussicht gestellt. Daneben findet sich ein abschließender Hinweis auf die Strafbarkeit der Urheberrechtsverletzung, was man wohl nur als Einschüchterungstaktik werten kann.

Sollten Sie Adressat einer solchen Abmahnung durch die Kanzlei Den3ecke von Haxthausen & Partner sein, stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Nach unserer Erfahrung lässt sich grundsätzlich zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen und der geforderte Vergleichsbetrag mindestens deutlich senken.

Kornmeier & Partner

Die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner mahnt im Namen des folgenden Rechteinhabers ab:

DigiProtect GmbH, Krögerstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Ministry Of Sound Recordings GmbH, Pfuelstraße 5, 10997 Berlin


Abgemahnt wir Tonmaterial unter anderem folgender Künstler:
Candlemass
Eisblume
Michael Mind
Scooter
Sebastian Hämer

Dabei wird von den Abgemahnten
die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung,
die Löschung des Filmmaterials
sowie die Zahlung einer Pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 450,00 – 525,00 € pro Titel

gefordert.

In den Abmahnschreiben finden sich in der Regel ausführliche Hinweise auf die so genannte Störerhaftung des Anschlussinhabers. Also Fälle, in denen die Urheberrechtsverletzung durch Dritte über den genannten Anschluss erfolgte, Um die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers zu bekräftigen wird auf die entsprechende Rechtsprechung hingewiesen. Dabei wird jedoch verschwiegen, dass mittlerweile einige Gerichte dieser uferlosen Ausweitung der Störerhaftung entgegengetreten sind.

Bezüglich des Schadensersatzanspruchs wird in dem Schreiben die so genannte Lizenzanalogie genannt, jedoch der Anspruch nicht konkretisiert. Auch die Anwaltskosten werden lediglich als Ersatzanspruch genannt, jedoch nicht genauer beziffert.

Zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Vergleichssumme wird üblicherweise eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung oder Abgabe der Unterlassungserklärung wird die gerichtliche Durchsetzung der genannten Ansprüche in Aussicht gestellt, wobei sich ein Hinweis darauf findet, dass dann allein die Anwaltskosten bei Zugrundelegung eines Streitwerts von 10.000,00 € schon 651,80 € betragen würden.

Sollten Sie Adressat einer solchen Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier & Partner sein, stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Nach unserer Erfahrung lässt sich grundsätzlich zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen und der geforderte Vergleichsbetrag mindestens deutlich senken.

Kanzlei Lihl

Die Rechtsanwaltskanzlei Lihl mahnt im Namen folgender Rechteinhaber ab:

Communicon s.r.o., Geschäftsführer Robert Marschall Jr., Osamocena 789/15, Prag 6, 16000 CZ
Prokino Filmverleih GmbH, Geschäftsführer Stephan Hutter, Emma Klopf, Ira von Gienanth, Widenmeyerstraße 38, 80538 München
Purzel Video GmbH, Geschäftsführer Martin Göbel, Industriestraße 69a, 98669 Veilsdorf


Gegenstand der Abmahnungen ist Filmmaterial, unter anderem folgende Werke:

Bride Bang
Casting + Votzenspiel
Schlafend gefickt
Slumdog Millionaire
Turnfotzen schlank und geil
Willkommen bei den Sch’tis

Dabei wird von den Abgemahnten folgendes
die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung,
die Löschung des Tonmaterials
sowie die Zahlung einer Pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 250,00 € - 475,00 € pro Film
gefordert.

In den Abmahnschreiben wird zunächst dargelegt, dass der jeweilige Rechteinhaber durch das Anbieten des urheberrechtlich geschützten Materials in den Verwertungsrechten aus §§16, 19a UrhG verletzt. Aus dieser Rechtsverletzung werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend gemacht.

Für die angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten wird ein Gegenstandswert von 30.000,00 € zugrunde gelegt und die Kosten dadurch auf 1.005,40 beziffert.

Der Anspruch auf Schadenersatz wird hingegen nicht konkretisiert es findet sich lediglich der Hinweis, dass die Summe sich in 5-stelliger Höhe bewege.

Für die Befriedigung der geltend gemachten Ansprüche wird regelmäßig eine Frist von 10 Tagen gesetzt, für deren fruchtlosen Ablauf nicht nur die gerichtliche Geltendmachung in Aussicht gestellt sondern auch die Geltendmachung deutlich höherer Ersatzansprüche vorbehalten wird.

Sollten Sie Adressat einer solchen Abmahnung durch die Kanzlei Lihl sein, stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Nach unserer Erfahrung lässt sich grundsätzlich zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen und der geforderte Vergleichsbetrag mindestens deutlich senken.

Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt im Namen folgender Rechteinhaber ab:

Adult Video Films S.L., C/ Avila 124 08018 Barcelona, ES
BB Vidoe GmbH, Schenkendorfstraße 29, 45472 Mühlheim an der Ruhr
BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH, Blücherstraße 22, 10961 Berlin
Cazzo Film GmbH & Co. KG, Gneisenaustraße 94, 10961 Berlin
Cult Movie Entertainment GmbH, Ostermoorweg 70, 25474 Bönningstedt
DBM Videovertrieb GmbH, Am Schornacker 66, 46485 Wesel
GMV GmbH & Co. KG, Südstraße 27, 74374 Ochsenburg
Golden Eye Ltd., 10 Halten Close, London, N11 3 HG, GB
Hustler Europe GmbH, Bischofstraße 101, 47809 Krefeld
INO Handels und Vertriebs GmbH, Otto-Hahn-Straße 15, 42369 Wuppertal
International Media Company BV, Anna van Renesseplein 8, 1911 KN Uitgeest, NL
media & more GmbH & Co. KG, Lise Meitner-Straße 4, 50529 Pulheim
MIG Film GmbH, Urftstraße 2a, 52353 Düren
Off-Limits Media GmbH, Kiefholzstraße 3, 12435 Berlin
SINS FACTORY Srl, Via Coriano 58 Int. 78/J, 47900 Rimini, I
Orion Versand GmbH & Co. KG, Schäferweg 14, 24941 Flensburg
Tino Media, Germaniastraße 153, 12099 Berlin
Udo Körbel, Am Remberg 41, 44263 Dortmund
XPlor Media Group Inc., 4427 Rainier Ave, San Diego, CA 92120


Abgemahnt wird Filmmaterial, insbesondere folgende Werke:

Asian Fever
Barely Legal
Berlin Privat
Big Breast Amateur Girls
Boots Camp
Creamy Sauce
Der Schulausflug
Euro Stars – Hausfrau, Muschi, Fickmaschine
EuroVideo – Jack Brooks – Monster Slayer
Fancy An Indian – XXX Five Spicy Dishes Covered In A Hot
Fleisches Lust
Foxy Lady
Gerade Mal 18
Hausfrauen Report – Ueber 40 Jahr Alt!!!“
Highlights – BEST Of Public Sex 3 – Geiler Sexxx! In Aller Öffentlichkeit
Hobbyhuren
Ich Bin So Geil – Hohl Ihn Jetzt Raus
Jugend Fickt
Manga – Sex Friend
My Sexy Kittens
Nackt Im Sattel Feucht Im Schritt
Naughty Liitle Nymphos
Ohne Höhschen – zeigefreudig und fickgeil unterwegs
Open Up And Say Ahhh!
Privat Fick – Treffen In Deutschland
Private Lustschweine – Saftgeile Sekretärinnen saugen dich aus!
Pussy Cum Cocktails
Sex Klinik
Simones Hobbyhuren
Sommerhitze
Titten-Luder
The Resolution
Total Versaute Mädchen
Tut Sie Es
Ungezogene Schulmädchen
Vorstadt-Fotzen – Sperma Ist Ihr Hobby – Wichs Mir Ins Gesicht!

Dabei wird von den Abgemahnten
die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung,
die Löschung des Filmmaterials
sowie die Zahlung einer Pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 700,00 € - 800,00 € pro Film

gefordert.

In den Abmahnschreiben wir in der Regel ausführlich auf die so genannte Störerhaftung des Anschlussinhabers eingegangen. Gemeint sind die Fälle, in denen die Urheberrechtsverletzung zwar über den genannten Anschluss erfolgte aber nicht von dem Anschlussinhaber sondern von Familienmitgliedern, Mitbewohnern, Freunden oder unbekannten Dritten. Um die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers zu untermauern, wird umfangreich aus der Rechtsprechung zitiert. Allerdings werden selbstverständlich nur solche Entscheidungen zitiert, die von einer sehr weitgehende haftungsrechtliche Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers ausgehen. Es ist jedoch so, dass einige andere Gerichte dieser uferlosen Ausweitung bereits entgegengetreten und die so genannte Störerhaftung weitgehend einschränken.

Bei den Anwaltsgebühren wird ein Streitwert von 10.000 € zugrunde gelegt und daraus eine Gebühr von 651,80 € errechnet. Der Schadensersatzanspruch wird nicht näher beziffert, lediglich ein Hinweis auf die Lizenzgebühr – ohne Nennung eines Betrags – findet sich in aller Regel in den Schreiben. Zur Befriedigung der genannten Ansprüche wird die Zahlung eines pauschalen Betrages von EUR 700 bis EUR 750 – je nach Rechteinhaber - verlangt. Zusätzlich wird die Abgabe einer beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Zur Abgabe der Unterlassungserklärung wird üblicherweise eine Frist von 10 Tagen und zur Zahlung der Vergleichssumme eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung oder Abgabe der Unterlassungserklärung wird die gerichtliche Durchsetzung der genannten Ansprüche in Aussicht gestellt, womit – worauf auch ausdrücklich hingewiesen wird – weitere finanzielle Belastungen verbunden sind.

Sollten Sie Adressat einer solchen Abmahnung durch die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte sein, stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Nach unserer Erfahrung lässt sich grundsätzlich zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen und der geforderte Vergleichsbetrag mindestens deutlich senken.

Rasch Rechtsanwälte

Die Rasch Rechtsanwälte mahnen im Namen folgender Rechteinhaber ab:

EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Vertreten durch die persönliche haftende Gesellschafterin EMI Group Germany GmbH, diese vertreten durch die Geschftsführerin Birgit Adels, Im Mediapark 8a, 50670 Köln
Sony BMG Music Entertainment Germany GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Edgar Berger, Neumarkter Straße 28, 81673 München
Univeral Music GmbH, Geschäftsführer Frank Briegmann Stralauer Allee 1, 10245 Berlin
Warner Music Group Germany GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Dopp, Alter Wandrahm 14, 20457 Hamburg


Abgemahnt werden Tonaufnahmen unter anderem dieser Interpreten:

Christina Stürmer
Fler
Ich und Ich
Lady Gaga
La Roux
Mando Diao
Peter Fox
Polarkreis 18
Rammstein
Reamonn
Rihanna
Rosenstolz
Sido
Sportfreunde Stiller
The Prodigy
The Killers
U2

Dabei wird von den Abgemahnten
die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung,
die Löschung des Filmmaterials
sowie die Zahlung einer Pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 1.200,00 € pro Musikalbum

gefordert.

In den inhaltlich weitgehend gleichlautenden Schreiben wird der Adressat zunächst ausführlich über Rechtslage „aufgeklärt“, wobei auch hier selbstverständlich lediglich auf die rechteinhaberfreundliche Rechtsprechung hingewiesen wird.

Sodann werden die Ansprüche des Urheberrechtsinhabers genannt. Bei den Ersatzansprüchen werden die Kosten für das Auskunftsverfahren mit „bis zu 300,00 €“ beziffert, die Rechtsanwaltskosten für das Abmahnverfahren werden unter Zugrundelegung eines Streitwerts von 5.000,00 € mit 1479,90 € beziffert. Die Anwendbarkeit des § 97 a Abs. 2 UrhG, welcher die Rechtsanwaltskosten in bestimmt Fällen auf 100,00 € beschränkt, wird lediglich in einem Satz abgelehnt. Für den Schadensersatzanspruch wird auf die Kosten eines Albums, 11,00 €, und die Anzahl der abrufenden Nutzer im Tatzeitpunkt abgestellt. Daraus ergeben sich in der Regel mehrere tausend Euro.

Für die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird in der Regel eine Frist von 7 Tagen, für die Zahlung der pauschalen Vergleichssumme und schriftliche Annahme des Vergleichsangebots eine Frist von 14 tagen gesetzt. Für den fruchtlosen Ablauf der Fristen wird die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche in Aussicht gestellt.

Sollten auch Sie eine Abmahnung durch die Rasch Rechtsanwälte erhalten haben, so stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Da wir bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten haben, hilft uns unsere Erfahrung um Sie bestmöglich zu vertreten. Zum Schutz Ihrer Rechte kann grundsätzlich eine modifizierte Unterlassungserklärung durchgesetzt und der geforderte Vergleichsbetrag mindestens deutlich gesenkt werden.

Schalast & Partner Rechtsanwälte

Die Kanzlei Schalast & Partner mahnt im Namen des folgenden Rechteinhabers ab:

DigiProtect GmbH, Krögerstraße 2, 60313 Frankfurt am Main

Abgemahnt werden Musikwerke, unter anderem:
Interpret: Scooter
Tonaufnahme: J’adore Hardcore

Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen, die streitgegenständlichen Filmwerke in Internettauschbörsen zum Download angeboten und damit gegen §§16, 19a UrhG verstoßen zu haben.

Dabei wird von den Abgemahnten
die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung,
die Löschung des Filmmaterials
sowie die Zahlung einer Pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 480,00 € pro Musiktitel

gefordert.

Zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Vergleichssumme wird üblicherweise eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung oder Abgabe der Unterlassungserklärung wird die gerichtliche Durchsetzung der genannten Ansprüche in Aussicht gestellt.

Die Abmahnschreiben enthalten in der Regel einen kurzen Hinweis darauf, dass der Anschlussinhaber zu haften habe, selbst wenn er selbst die Handlung möglicherweise gar nicht vorgenommen hat.

In dem Schreiben finden sich ausführliche Erläuterungen zu dem landgerichtlichen Auskunftsverfahren zur Ermittlung der IP-Adresse. Sodann werden die Ansprüche genannt jedoch nicht weiter erläutert. Es findet sich lediglich ein Hinweis darauf, dass die Begrenzung der Anwaltskosten gemäß § 97a Ab.s 2 UrhG nicht in Betracht komme.
Wie hoch die Anwaltskosten oder der Schadenersatz im einzelnen anzusetzen sei, wird nicht erläutert auch nicht, wie sich die geforderte Summe zusammensetzt.

Sollten Sie Adressat einer solchen Abmahnung durch die Kanzlei Schalast & Partner sein, stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Nach unserer Erfahrung lässt sich grundsätzlich zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen und der geforderte Vergleichsbetrag mindestens deutlich senken.

Rechtsanwalt Marko Schiek

Rechtsanwalt Marko Schiek mahnt im Namen des folgenden Rechteinhabers ab:

Purzel Vidoe GmbH Industriestraße 69a, 98669 Veilsdorf

Abgemahnt wird Filmmaterial, insbesondere folgendes Werk:
Turnfotzen schlank & geil 2

Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen, die streitgegenständlichen Filmwerke in Internettauschbörsen zum Download angeboten und damit gegen §§16, 19a UrhG verstoßen zu haben.

Dabei wird von den Abgemahnten
die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung,
die Löschung des Filmmaterials
sowie die Zahlung einer Pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 1228,60 € pro Film

gefordert.

Zur Erfüllung der Zahlungsaufforderung und Abgabe der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird üblicherweise eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Für den Fall des fruchtlosen Ablaufs der genannten Frist wird die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche in Aussicht gestellt.

Die Abmahnschreiben enthalten in der Regel einen kurzen Hinweis darauf, dass der Anschlussinhaber zu haften habe, selbst wenn er selbst die Handlung möglicherweise gar nicht vorgenommen hat.

Die Rechtsanwaltskosten werden in den Schreiben unter Zugrundelegung eines Gegenstandswerts von 30.000,00 € pro Film mit 1005,40 € beziffert. Hierbei findet sich keinerlei Hinweis auf § 97a Abs. 2 UrhG.

Ein möglicher Schadensersatz wird zwar unter dem Hinweis auf eine „weltweit unüberschaubare Anzahl von Personen“ der die Datei angeboten wurde und deren möglicher Minderjährigkeit genannt, jedoch nicht beziffert.

Sollten auch Sie eine Abmahnung im Auftrag der Purzel-Video GmbH durch Rechtsanwalt Marko Schiek erhalten haben, so stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Da wir bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten haben, hilft uns unsere Erfahrung um Sie bestmöglich zu vertreten. Zum Schutz Ihrer Rechte kann grundsätzlich eine modifizierte Unterlassungserklärung durchgesetzt und der geforderte Vergleichsbetrag mindestens deutlich gesenkt werden.

Sasse & Partner Rechtsanwälte

Die Kanzlei Sasse & Partner mahnt im Namen des folgenden Rechteinhabers ab:

Senator Filmverleih GmbH, Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin

Abgemahnt wird Filmmaterial, unter anderem folgende Werke:

Der Vorleser
Public Enemy No. 1

Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen, die streitgegenständlichen Filmwerke in Internettauschbörsen zum Download angeboten und damit gegen §§16, 19a UrhG verstoßen zu haben.

Sodann wird von den Abgemahnten
die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung,
die Löschung des Filmmaterials
sowie die Zahlung einer Pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 800,00 € pro Film

gefordert.

Zur Erfüllung der Zahlungsaufforderung und Abgabe der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird üblicherweise eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Für den Fall des fruchtlosen Ablaufs der genannten Frist wird die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche in Aussicht gestellt. Die Frist kann laut Schreiben grundsätzlich nicht verlängert werden.

Die Abmahnschreiben enthalten in der Regel einen kurzen Hinweis darauf, dass der Anschlussinhaber zu haften habe, selbst wenn er selbst die Handlung möglicherweise gar nicht vorgenommen hat.

Bezüglich der Zusammensetzung des geforderten Pauschalbetrags zur Abgeltung der Ansprüche finden sich keinerlei Ausführungen. Es wird weder deutlich von welchen Rechtsanwaltsgebühren ausgegangen wird, noch wie hoch der Schadensersatz sein soll.

Sollten auch Sie eine Abmahnung durch die Kanzlei Sasse & Partner erhalten haben, so stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Da wir bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten haben, hilft uns unsere Erfahrung um Sie bestmöglich zu vertreten. Es kann zwar zunächst davon ausgegangen werden, dass die Abmahnung rechtmäßig ist, jedoch kann zum Schutz Ihrer Rechte regelmäßig eine modifizierte Unterlassungserklärung durchgesetzt und der geforderte Vergleichsbetrag mindestens deutlich gesenkt werden.

Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk mahnt im Namen folgender Rechteinhaber ab:

G&G Media Foto-Film GmbH, Ginsterweg 15a, 42781 Haan
John Thompson Productions e.K., Inhaber Raymond Louis Bacharach, Leopoldstraße 82, 80802 München
Purzel Video GmbH, Industriestraße 69, 98669 Veilsdorf


Abgemahnt wird Filmmaterial, unter anderem folgende Werke:

Casting Girls 4 Thompson
Das Schluck Genie
Dicke Lippen Kleine Löcher
Die Sperma Zarin
Gewichste Muschis
Ich Bin Jung Und Brauche Das Geld – Purzel Hilft
Live – So Arbeitet John Thompson
Masturbation
Schlafend Gefickt 3

Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen, die streitgegenständlichen Filmwerke in Internettauschbörsen zum Download angeboten und damit gegen §§16, 19a UrhG verstoßen zu haben.

Sodann wird von den Abgemahnten
die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung,
die Löschung des Filmmaterials
sowie die Zahlung einer Pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 1560,00 € pro Film

gefordert.

In den Abmahnschreiben finden sich in der Regel zunächst Ausführungen zur so genannten Störerhaftung und Verweise auf die Rechtsprechung. Jedoch ist die Haftung des Anschlussinhabers nicht so unumstritten, wie die Rechtsanwälte Sasse & Partner es in Ihrem Schreiben darstellen.

Im Zusammenhang mit der Kostenerstattung werden die Kosten der Ermittlung der IP-Adresse durch die Firma Smaragd Service AG mit 300,00 € beziffert, die Anwaltskosten auf Grundlage eines Streitwerts von 30.000,00 € auf 1005,40 €. Die Anwendung des § 97a Abs. 2 UrhG, durch welchen die Anwaltskosten in einfach gelagerten Fällen auf 100,00 € begrenzt werden, wird lediglich in einem Satz abgelehnt. Bezüglich des Schadensersatzes findet sich lediglich ein Hinweis auf die so genannte Lizenzanalogie, jedoch keine weiteren Ausführungen bzw. eine Bezifferung.

Zur Abgabe der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird üblicherweise eine Frist von 7 Tagen gesetzt, für die Erfüllung der Zahlungsforderung eine Frist von 14 Tagen. Für den Fall des fruchtlosen Ablaufs der genannten Frist wird die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche in Aussicht gestellt. Die Frist kann laut Schreiben grundsätzlich nicht verlängert werden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte erhalten haben, so stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Da wir bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten haben, hilft uns unsere Erfahrung um Sie bestmöglich zu vertreten. Es kann zwar zunächst davon ausgegangen werden, dass die Abmahnung rechtmäßig ist, jedoch kann zum Schutz Ihrer Rechte regelmäßig eine modifizierte Unterlassungserklärung durchgesetzt und der geforderte Vergleichsbetrag mindestens deutlich gesenkt werden.

U+C Rechtsanwälte

Die Kanzlei U + C mahnt im Namen folgender Rechteinhaber ab:

DigiProtect GmbH, Krögerstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Multi Media Verlags GmbH, Kaddenbusch 5-7, 25578 Dägeling
Updown Entertainment, Ruhrallee185, 45136 Essen
Magmafilm GmbH, Annastraße 35-39, 45130 Essen
Silwa Vertriebs AG, Münchener Straße 61-63, 45145 Essen


Abgemahnt wird Filmmaterial, unter anderem folgende Werke:

Big Rack Attack 6
Böse Mädchen
Das Mädchen Internat
Das Superweib
Der Spermalehrgang
Dicke Titten Braucht Das Land
Fucked On Sight 6
Marilyn Manche Mögens Heiß
POV Centerfolds 8
Videorama – Nachbarin Gerda – Spritz ab du Sau

Dabei wird von den Abgemahnten
die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung,
die Löschung des Filmmaterials
sowie die Zahlung einer Pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 650,00 € pro Film

gefordert.

In den Abmahnschreiben finden sich in der Regel Hinweise auf die so genannte Störerhaftung des Anschlussinhabers. Also Fälle, in denen die Urheberrechtsverletzung durch Dritte über den genannten Anschluss erfolgte, Um die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers zu bekräftigen wird auf die entsprechende Rechtsprechung hingewiesen. Diese uferlosen Ausweitung der Störerhaftung ist jedoch nicht so unumstritten, wie es in den Abmahnschreiben dargestellt wird.

Bezüglich des Schadensersatzanspruchs wird in dem Schreiben die so genannte Lizenzanalogie genannt, jedoch der Anspruch nicht konkret beziffert. Die Anwaltskosten werden nach Zugrundelegung eines Streitwerts von 25.000,00 € mit 911,80 € beziffert.

Zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Vergleichssumme wird üblicherweise eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung oder Abgabe der Unterlassungserklärung wird die gerichtliche Durchsetzung der genannten Ansprüche in Aussicht gestellt.

Sollten Sie Adressat einer solchen Abmahnung durch die Kanzlei U + C sein, stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Nach unserer Erfahrung lässt sich grundsätzlich zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen und der geforderte Vergleichsbetrag mindestens deutlich senken.

Von Kenne & Partner

Die Kanzlei Von Kenne & Partner mahnt im Namen des folgenden Rechteinhabers ab:

DigiProtect GmbH, Krögerstraße 2, 60313 Frankfurt am Main

Abgemahnt wird Tonmaterial, unter anderem folgender Interpreten:

Michael Mind
Milow
Rapsoul
Sono

Dabei wird von den Abgemahnten
die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung,
die Löschung des Filmmaterials
sowie die Zahlung einer Pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 480,00 € pro Titel

gefordert.

Die Abmahnschreiben enthalten in der Regel einen kurzen Hinweis darauf, dass der Anschlussinhaber zu haften habe, selbst wenn er selbst die Handlung möglicherweise gar nicht vorgenommen hat. Um die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers zu bekräftigen wird auf die entsprechende Rechtsprechung hingewiesen. Diese uferlosen Ausweitung der Störerhaftung ist jedoch nicht so unumstritten, wie es in den Abmahnschreiben dargestellt wird.

Bezüglich des Schadensersatzanspruchs wird in dem Schreiben die so genannte Lizenzanalogie genannt, jedoch der Anspruch nicht konkret beziffert. Die Anwaltskosten werden nach Zugrundelegung eines Streitwerts von 10.000,00 € mit 651,80 € beziffert.

Zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Vergleichssumme wird üblicherweise eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung oder Abgabe der Unterlassungserklärung wird die gerichtliche Durchsetzung der genannten Ansprüche in Aussicht gestellt.

Sollten Sie Adressat einer solchen Abmahnung durch die Kanzlei U + C sein, stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Nach unserer Erfahrung lässt sich grundsätzlich zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen und der geforderte Vergleichsbetrag mindestens deutlich senken.

Waldorf Rechtsanwälte

Die Waldorf Rechtsanwälte mahnen im Namen folgender Rechteinhaber ab:

Constantin Film Verleih GmbH, Feilitzschstraße 6, 80802 München
DHV - Der Hörverlag GmbH, Geschäftsführerin Claudia Baumhöver, Lindwurmstraße 88, 80337 München
EMI Music Germany GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin EMI Group Germany GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Birgit Adels, Im Mediapark 8a, 50670 Köln
Hörbuch Hamburg HHV GmbH, Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 Hamburg
ROOf MUSIC Schallplatten- und Verlags GmbH, Prinz-Regent-Straße 50-60, 44795 Bochum
Sony BMG Music Entertainment Germany GmbH, Neumarkter Straße 28, 81637 München
Universal Music GmbH, Geschäftsführer Frank Briegmann, Stralauer Alle1, 10245 Berlin
Warner Music Group Germany GmbH, Geschäftsführer Bernd Dopp, Alter Wandrahm 14, 20457 Hamburg


Abgemahnt wird unter anderem folgendes Filmmaterial:


Der Baader Meinhof Komplex
Horst Schlämmer - Isch kandidiere!
Männersache
Maria Ihm Schmeckt’s Nicht
Milk
The Woman

Tonmaterial, unter anderem folgender Interpreten:

AC/DC
Alicia Keys
Annett Louisan
Britney Spears
Daniel Schuhmacher
Kelly Clarkson
Maria Mena
Michael Hirte
Pink
Silbermond

Sowie unter anderem folgende Hörbücher:

Die der ??? Das verfluchte Schloss
Die drei ??? Schatten Über Hollywood
Die Drei ??? Haus Des Schreckens
Frank Schätzing, Der Puppenspieler
Frank Schätzinh, Der Schwarm
Frank Schätzing, Ein Zeichen Der Liebe
Funhouse
Hape Kerkeling, Ich bin dann man weg
Henning Mankell, Das Auge Des Leoparden
Henning Mankell, Der Mann Am Strand
Henning Mankell, Der Mann Mit der Maske
Henning Mankell, Der Tod Des Fotografen
Henning Mankell, Tiefe
Henning Mankell, Vor dem Frost
Hermann Hesse, Traumgeschenk
Ildikó von Kürthy, Das Blaue Wunder
J.K. Rowling, Harry Potter Und Der Stein Der Weisen
J.K. Rowling, Harry Potter Und Die Kammer Des Schreckens
J.K. Rowling, Harry Potter Und Der Gefangene Von Askaban
J.K. Rowling, Harry Potter Und Der Feuerkelch
J.K. Rowling, Harry Potter Und Der Orden Des Phoenix
J.K. Rowling, Harry Potter Und Der Halbblutprinz
J.K. Rowling, Harry Potter Und Die Heiligtümer Des Todes
Johann Wolfgang von Goethe, Die Leiden Des Jungen Werther
Mario Barth, Männer Sind Schweine, Frauen Aber Auch!
Mario Barth, Männer Sind Primitiv Aber Glücklich
Nichts Passiert
Stephanie Meyer, Bis(s) Zum Morgengrauen
Stephanie Meyer, Bis(s) Zur Mittagsstunde
Teilzeithippie
TKKG Es Geschah In Einer Regennach
TKKG Die Makler-Mafia

Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen, die streitgegenständlichen Filmwerke in Internettauschbörsen zum Download angeboten und damit gegen §§16, 19a UrhG verstoßen zu haben.

Dabei wird von den Abgemahnten
die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung,
die Löschung des Filmmaterials
sowie die Zahlung einer Pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 756,00 – 956,00 € pro abgemahntem Werk
gefordert.

In den Abmahnschreiben finden sich in der Regel Hinweise auf die so genannte Störerhaftung des Anschlussinhabers. Also Fälle, in denen die Urheberrechtsverletzung durch Dritte über den genannten Anschluss erfolgte. Laut Schreiben hafte der Anschlussinhaber für sämtliche über seinen Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen. Um die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers zu bekräftigen werden ausführliche Zitate aus der Rechtsprechung angeführt. Diese uferlosen Ausweitung der Störerhaftung ist jedoch nicht so unumstritten, wie es in den Abmahnschreiben dargestellt wird. Allein die Tatsache, dass die Urheberrechtsverletzung über den Anschluss des Abgemahnten begangen wurde, führt noch nicht automatisch zu einer Haftung desselben.

Nach wortreichen Ausführungen zur anwaltlichen Tätigkeit und deren Gebühren werden die Anwaltskosten nach Zugrundelegung eines Streitwerts von 1.000,00 € mit 506,00 € beziffert. Auch bezüglich der Anwaltskostenbeschränkung durch § 97a Abs. 2 UrhG finden sich in dem Abmahnschreiben wortreiche Ausführungen, warum dieser nicht greife. Fälschlicherweise wird hier jedoch auf die Rechtsprechung zum „gewerblichen Ausmaß“ hingewiesen. Die fragliche Vorschrift fordert jedoch ein „Handeln im geschäftlichen Verkehr“. Es handelt sich also um zwei vollkommen unterschiedliche Rechtsbegriffe. Die Rechtsprechung zum gewerbliche Ausmaß kann nicht zur Auslegung herangezogen werden. Auch hier scheinen die wortreichen Ausführungen schlicht der Einschüchterung des Adressaten zu dienen.

Über die Höhe des entstanden Schadens finden sich hingegen keinerlei Ausführungen. Es wird lediglich eine pauschale Summe angeführt mit dem Hinweis, dass der tatsächliche Schaden weit höher liege. Eine Begründung für diese Annahme findet sich nicht.

Zur Abgabe der Unterlassungserklärung wird in der Regel eine Frist von 8 Tagen gesetzt, zur Zahlung der Vergleichssumme wird üblicherweise eine Frist von 20 Tagen gesetzt. Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung oder Abgabe der Unterlassungserklärung wird die gerichtliche Durchsetzung der genannten Ansprüche in Aussicht gestellt.

Sollten Sie Adressat einer solchen Abmahnung durch die Kanzlei U + C sein, stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Nach unserer Erfahrung lässt sich grundsätzlich zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen und der geforderte Vergleichsbetrag mindestens deutlich senken.

Graf von Westphalen

Die Kanzlei Graf von Westphalen mahnt im Namen folgenden Rechteinhabers ab:

DigiProtect GmbH Krögerstraße 2, 60313 Frankfurt am Main

Abgemahnt werden Tonaufnahmen, unter anderem folgender Künstler:

Kreuzfeuer
Milow
Nightwish

Sowie unter anderem folgendes Filmmaterial:
Filth Cums First
Mrs. Conduct
Nurses

Dabei wird von den Abgemahnten
die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung,
die Löschung des Filmmaterials
sowie die Zahlung einer Pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 250,00 - 480,00€ pro Film

gefordert.

Die Abmahnschreiben enthalten in der Regel zunächst einen Hinweis darauf, dass durch das öffentliche Zugänglichmachen des urheberrechtlich geschützten Materials gegen §19a UrhG verstoßen worden sei. Aus dieser Rechtsverletzung werden Ansprüche auf Unterlassung und Ensersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Dabei wird ein pauschaler Betrag von EUR 480 in Rechnung gestellt. Dieser setzt sich laut Schreiben aus den Kosten für das Auskunftsverfahren nach § 101 UrhG sowie den daraus und aus der Abmahnung resultierenden Anwaltskosten zusammen.

Die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung der geforderten Summe ist regelmäßig auf 3 Wochen gesetzt, die deren fruchtlosem Ablauf eine gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche in Aussicht gestellt wird.

Sollten auch Sie eine Abmahnung durch die Kanzlei Graf von Westphalen erhalten haben, so stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Da wir bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten haben, hilft uns unsere Erfahrung um Sie bestmöglich zu vertreten. Zum Schutz Ihrer Rechte kann grundsätzlich eine modifizierte Unterlassungserklärung durchgesetzt und der geforderte Vergleichsbetrag mindestens deutlich gesenkt werden.


Boden Rechtsanwälte · Schanzenstraße 51 · 40549 Düsseldorf · Tel.: 0211.3026340 · kanzlei@boden-rechtsanwaelte.de · Impressum